Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, müssen Sie ihn bitte 24 Stunden vorher telefonisch absagen. Sollte dies nicht eingehalten werden, wird der Termin in Höhe der Vergütungsregelung in Rechnung gestellt ( § 615 BGB ).
Dokumentenfälschung mit Datumsfälschung oder gefälschter Leistungserhalt-Unterschrift machen wir nicht. Wir halten uns lieber an Gesetze.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Beste Grüße
Ihr Kinematik- Physio & Sport Team